Ein kleiner Hinweise von uns wenn Sie/Ihr an uns spenden möchtet
Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit den erforderlichen Angaben vorzulegen.
Den Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende oder des Mitgliedsbeitrages bieten wir hier zum Download an. Bitte drucken Sie/druckt den Vordruck aus und nehmen/nehmt ihn zusammen mit dem Kontoauszug über Ihre/Eure Spende zu Ihren/Euren Steuerunterlagen.
Für Spenden über 300,00 Euro senden wir Ihnen/Euch die Zuwendungsbestätigung unaufgefordert zu, sofern uns Ihre/Eure Adresse vorliegt.