Gerichtsurteil: Schutz durch Therapie ist Safer Sex!

Das Kölner Amtsgericht sprach am 12.4.2017 einen HIV-positiven Mann vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung frei, nachdem er ohne Kondom mit zwei Frauen geschlafen hatte, ohne sie über seine Infektion in Kenntnis zu setzen. Ein ärztliches Gutachten bestätigte im Verfahren die sehr hohe Schutzwirkung der Viruslastmethode, woraufhin das Gericht den Angeklagten freisprach. Die DAH meint überdies zum Thema, "die Strafbarkeit der (potentiellen) HIV-Übertragung [ist] generell kontraproduktiv". Lesen Sie hier weiter.