Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist auch bei Nachweis durch PC-Ausdruck zusätzlich ein vom Zahlungsempfänger:innen hergestellter Beleg mit den erforderlichen Aufdrucken – steuerbegünstigter Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, Angaben über die Freistellung des:der Empfänger:in von der Körperschaftsteuer, Spende oder Mitgliedsbeitrag – vorzulegen.
Den Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende an die aidshilfe dortmund e.v. oder ihres Mitgliedsbeitrages bieten wir Ihnen/Dir auf unserem hier zum Download an. Bitte drucken/drucke Sie/Du den Vordruck aus und nehmen/nimm ihn zusammen mit dem Kontoauszug über Ihre Spende zu Ihren Steuerunterlagen.
Für Spenden über 300,00 Euro senden wir Ihnen/dir die Zuwendungsbestätigung unaufgefordert zu, sofern uns Ihre/Deine Adresse vorliegt.

