Die Durchführung eines HIV-Tests soll künftig im Mutterpass dokumentiert werden. Das Testergebnis soll aber nach wie vor nicht festgehalten werden, damit Schwangeren keine Nachteile daraus erwachsen. Das hat am 20. August 2015 der G-BA Bundesausschuss beschlossen. Die geänderte Fassung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien") gilt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und tritt erst nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Mehr lesen Sie unter www.aids-nrw.de/front_content.php.